post-image

Photovoltaik und Steuern in Deutschland 2025: Das müssen Betreiber wissen

In Deutschland gilt: Wer Strom aus einer PV-Anlage in das öffentliche Netz einspeist, wird steuerlich als Gewerbetreibender betrachtet. Doch seit 2022 – und verstärkt ab 2025 – haben sich die steuerlichen Regelungen für kleine PV-Anlagen deutlich vereinfacht.

Einkommensteuer
Seit dem 1. Januar 2022 sind PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern, Garagen und Gewerbegebäuden von der Einkommensteuer befreit. Ab 2025 gilt diese Grenze auch pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden. Die Befreiung umfasst Einspeisevergütungen, Mieterstrom, E-Auto-Laden, Förderungen, MwSt.-Erstattungen und Eigenverbrauch. Da die Einnahmen steuerfrei sind, können Ausgaben nicht mehr geltend gemacht werden.

Gewerbesteuer
Bis 30 kWp entfällt auch die Gewerbesteuer, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: (1) Einkommensteuerbefreiung, (2) Kauf zum Nullsteuersatz, (3) keine Umsatzsteuerpflicht (z. B. Kleinunternehmerregelung).

Umsatzsteuer (Nullsteuersatz)
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für neue PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Förderfähig sind Module, Wechselrichter, Montagesysteme, Batteriespeicher und andere wesentliche Komponenten. Auch Eigenverbrauch und Einspeisevergütungen sind umsatzsteuerfrei.

Batteriespeicher
Wird ein Batteriespeicher zusammen mit der PV-Anlage gekauft, gilt er als Bestandteil der Anlage und profitiert ebenfalls vom Nullsteuersatz. Auch Erweiterungen mit Speichern sind steuerfrei. Nur separat angeschaffte Speicher ohne Bezug zu einer geförderten PV-Anlage unterliegen der regulären Umsatzsteuer.

Fazit
Kleine PV-Anlagen bis 30 kWp genießen 2025 erhebliche Steuererleichterungen: keine Einkommensteuer, keine Gewerbesteuer und 0 % MwSt. Diese Regelungen senken Investitionskosten, beschleunigen Amortisationszeiten und stärken die Unabhängigkeit von hohen Strompreisen.


Interesse an dieser Dienstleistung?